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Detailergebnis zu DOK-Nr. 66547

Ereignisbasierte Modellierung des Vorranggewährens an unsignalisierten Fußgängerüberwegen (Orig. engl.: Event-based modeling of driver yielding behavior at unsignalized crosswalks)

Autoren N.M. Rouphail
B.J. Schroeder
Sachgebiete 5.6 Fußgängerverkehr, Fußwege, Fußgängerüberwege
6.2 Verkehrsberechnungen, Verkehrsmodelle

Journal of Transportation Engineering 137 (2011) Nr. 7, S. 455-465, 4 B, 5 T, zahlr. Q

Rund 14 % der tödlichen Fußgängerunfälle in den USA wurden im Jahr 2006 dadurch verursacht, dass Fahrzeugführer den Vorrang von Fußgängern an Überwegen missachteten. Die Untersuchung analysiert, welche Faktoren die Wahrscheinlichkeit beeinflussen, dass der Vorrang gewährt wird. Grundlegende Annahme ist, dass Fahrer eine Wahl haben, ob sie Fußgänger queren lassen oder nicht, dass diese Wahl von messbaren Parametern beeinflusst wird und mit einem Modell prognostiziert werden kann. Um dies zu verifizieren, wurden ereignisspezifische, mikroskopische Verhaltensdaten zur Interaktion zwischen Fahrern und Fußgängern an zwei nichtsignalisierten Überwegen erhoben. Die Daten wurden vor und nach der Installation einer Warnblinkleuchte und eines Fußgängerüberweg-Schilds erfasst. Zur Erhebung diente eine Geschwindigkeits-Laserpistole, die mit einer Videokamera synchronisiert wurde. Mithilfe der Messungen und Aufnahmen wurden die Fälle "Vorrang gewährt" und "Vorrang nicht gewährt" unter verschiedenen Aspekten ausgewertet (zum Beispiel: Befindet sich das Fahrzeug in einer Kolonne? Wie selbstsicher nähert sich der Fußgänger dem Überweg? Hat der vorherige Fahrer den Vorrang gewährt?). Die Daten flossen in zwei Logit-Modelle ein, die in Mikrosimulationen implementiert werden können. Die Ergebnisse zeigen zum Beispiel, dass Fahrer eher Fußgängern den Vorrang geben, die sich dem Überweg mit Bestimmtheit nähern, und dass Fahrer in Kolonnen oder mit hoher Geschwindigkeit seltener Vorrang gewähren. Die Maßnahmen (Blinklicht und Warnschild) trugen ebenfalls zu einer höheren Rate beim Vorranggewähren bei.