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Detailergebnis zu DOK-Nr. 67156

Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen mit Wohnnutzung

Autoren H. Topp
Sachgebiete 5.3.3 Verkehrsberuhigung, Umfeldverbesserung

Straßenverkehrstechnik 58 (2014) Nr. 1, S. 23-30, 4 B, 29 Q

Tempo 30 (T30) auf Hauptverkehrsstraßen (HVS) wird diskutiert und stellenweise umgesetzt. Die Rechtssituation steht einer Einführung nicht entgegen. Wenn der Straßeneindruck stimmt, sind bis zu minus 15 km/h der mittleren Geschwindigkeit möglich. Der gleichmäßigere Fahrverlauf ist eine Schlüsselgröße für Lärm und Luftqualität. Höhere Verkehrssicherheit und Lärmminderung mit Synergien bei Verträglichkeit, Aufenthaltsqualität und Ambiente sind unbestrittene Vorteile. Bei Luftqualität und CO2-Emissionen ist T30 neutral. Die Leistungsfähigkeit wird von den Knotenpunkten und nicht durch T30 auf HVS-Strecken bestimmt. Die Reisezeiten werden geringfügig verlängert, was beim ÖPNV genauer zu betrachten ist. T30 auf HVS darf nicht Verkehr in T30-Zonen von Wohn- und Mischgebieten verlagern. Generalisierte Aussagen helfen bei T30 auf HVS nicht weiter; maßgebend ist die Einzelfallprüfung mit ermessensfehlerfreier Abwägung der Vor- und Nachteile.