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Detailergebnis zu DOK-Nr. 67290

Beschreibung der Baugrundverhältnisse durch Homogenbereiche

Autoren K.-M. Borchert
Sachgebiete 7.1 Baugrunderkundung; Untersuchung von Boden und Fels

Straße und Autobahn 65 (2014) Nr. 2, S. 104-108, 3 B, 8 T

Für die Kalkulation und Abrechnung von Arbeiten im Erdbau werden in Deutschland Vorgaben in den ATV-Normen des VOB-Teils C gemacht. Die Baugrundbeschreibung muss für die geotechnischen Nachweise und die Bautechnik Angaben enthalten, um ein Bauwerk bemessen und ausführen zu können. Grundsatz der VOB ist, dass in der Regel die Art der Ausführung dem Unternehmer überlassen werden soll und er ausreichende Angaben für seine Leistungserbringung erhalten muss. Der Boden oder Fels muss daher so beschrieben werden, dass die Ausführung für den Unternehmer kalkulierbar wird. Im Rahmen eines vom Deutschen Institut für Normung (DIN) geförderten Forschungsvorhabens wurden Möglichkeiten zur Vereinheitlichung von Boden- und Felsklassen von GuD Consult untersucht. Dabei hat sich herausgestellt, dass eine Unterteilung nach Homogenbereichen sehr sinnvoll ist und vom Hauptausschuss Tiefbau (HAT) des DVA (Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen) und vom DVA-Vorstand wurde beschlossen, die Homogenbereiche als Grundlage aller zukünftigen VOB-Normen festzulegen. Die Homogenbereiche wurden so definiert, dass sie Boden- oder Felsschichten umfassen, die für das Lösen, Laden und Transportieren gleiche Leistungsaufwendungen erforderlich machen. Auf der Grundlage der Beschreibung von Boden und Fels in der DIN EN 1997-2, DIN EN ISO 14688-1 und -2 und DIN EN ISO 14689-1 ist der geotechnische Bericht (Baugrundgutachten) zu erstellen und damit sind auch die Voraussetzungen geschaffen, Homogenbereiche für die Bauausführung festzulegen, die dann mit Kennwerten mit einer möglichen Bandbreite definiert werden.