Zurück Vor

Detailergebnis zu DOK-Nr. 67570

Der Fernbuslinienverkehr - ein erstes Resümee nach einem Jahr Liberalisierung

Autoren L.H. Fiedler
C. Wegeleben
Sachgebiete 3.0 Gesetzgebung
5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr

Verkehr und Technik 67 (2014) Nr. 4, S. 145-148, 20 Q

Mit Wirkung zum 01.01.2013 ist eine Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in Kraft getreten, wobei ein wesentlicher Bestandteil der Novellierung die Liberalisierung des nationalen Fernbuslinienverkehrs betrifft. Gemeint sind alle Linienverkehre mit Kraftfahrzeugen, die im Sinne des PBefG keinen ÖPNV und keine Sonderlinienverkehre sind. Das bedeutet, dass Fernbusverkehre in Deutschland auch für nationale Relationen zulässig sind, die bereits von der Bahn per Schiene bedient werden, und dass mit dem Ziel eines diskriminierungsfreien Marktzugangs beliebig viele Verkehrsgenehmigungen erteilt werden müssen. Verschieden mögliche Auslegungsvarianten und Probleme bei der Anwendung der neuen Regelungen im Alltag verlangen noch nach verbesserten Abstimmungen zwischen Bund und Ländern und werden in Einzelfällen auch das Einschalten der Gerichte erfordern. Dennoch gilt nach einem Jahr Liberalisierung: Steigerung der Fernlinienverkehre um 157 %, 221 genehmigte Linien. Anbieter am Markt sind MFB Mein Fernbus GmbH (40 % Marktanteil), DB-Tochterunternehmen (21,7 %), FlixBus GmbH (14,5 %), ADAC Postbus (7,5 %), city2city (4,8 %), DeinBus (4,6 %) und Deutsche Touring (1,8 %).