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Detailergebnis zu DOK-Nr. 67725

Weniger Verkehrslärm durch Temporeduktion: Straßenlärmsanierung in Zürich

Autoren E. Willi
Sachgebiete 5.3.3 Verkehrsberuhigung, Umfeldverbesserung
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz

PLANERIN (2013) Nr. 5, S. 35-37, 2 B, 1 T, 3 Q

Rund ein Drittel der Stadtzürcher Bevölkerung ist von übermäßigem Straßenlärm betroffen. Diese Bilanz 25 Jahre nach Inkrafttreten der Lärmschutzverordnung ist ernüchternd. Nach erfolgreichen Tests und auch aufgrund positiver Erfahrungen in Deutschland setzt die größte Schweizer Stadt vermehrt auf Temporeduktionen zur Straßenlärmsanierung. Dem Stadtrat von Zürich lag im Oktober 2013 das Konzept Koexistenz zur Beschlussfassung vor. Dieses sieht auf rund 100 Abschnitten des städtischen Straßennetzes Temporeduktionen vor. Damit soll nicht nur die Verkehrssicherheit in den Wohnquartieren und die Aufenthaltsqualität in den Quartierszentren gefördert werden. Vielmehr stellt das Konzept Koexistenz einen wesentlichen Beitrag zur Straßenlärmsanierung in der Stadt Zürich dar. Damit kommen vermehrt sogenannte betriebliche Maßnahmen an der Quelle zum Zug, wie sie die eidgenössische Lärmschutzverordnung (LSV) mit erster Priorität vorsieht. Dabei geht es in erster Linie um den Einbezug weiterer Straßen in die bestehenden Tempo-30-Zonen beziehungsweise um die Einrichtung neuer Tempo-30-Zonen. Zusätzlich sind aber auch Tempo-30-Abschnitte auf Hauptstraßen und Verbindungsstraßen sowie die Reduktion der Höchstgeschwindigkeit von 60 auf 50 km/h auf den Einfallachsen vorgesehen. Zudem wird auf verschiedenen Pilotstrecken die Wirksamkeit und die Umsetzbarkeit von Tempo 30 nachts getestet, inspiriert vom Vorbild Berlin.