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Detailergebnis zu DOK-Nr. 67931

Straßen frostsicher machen

Autoren W. Wilmers
Sachgebiete 7.3 Frost
11.1 Berechnung, Bemessung, Lebensdauer

Straßen- und Tiefbau 68 (2014) Nr. 5, S. 23-25, 4 B, 7 Q

Eine große Gefahr für die Tragfähigkeit und die Befahrbarkeit von Straßen ist die Folge von Frosteinwirkungen. Es gibt verschiedene Wege, dem zu begegnen. Im Regelwerk der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen werden für die Vermeidung von Schäden durch Frost Vorgaben gemacht. Die Prinzipien sind: ein frostunempfindlicher Aufbau in ausreichender Dicke, das heißt, ein Oberbau, der auch auf einem aufgeweichten Planum ausreichend trägt oder die Verhinderung der Frosteindringung in ein frostempfindliches Planum. Hebungen durch Gefrieren von Wasser führen zu Rissen und unregelmäßigen Verformungen, während in der Aufbauphase die Tragfähigkeit des Erdplanums reduziert wird. Die RStO 12 (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen) berücksichtigen die beeinflussenden Parameter durch einen empirischen Ansatz. Die verschiedenen Bereiche des Straßenaufbaus werden durch eine Reihe von unterschiedlichen Regelwerken (zum Beispiel die ZTV E-StB (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau), Regelwerke zu Schichten ohne Bindemittel (SoB) oder das Merkblatt über die Verhütung von Frostschäden an Straßen) geregelt.