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Detailergebnis zu DOK-Nr. 68141

Die Zukunft des Städtebaureferendariats: Konzepte zur Neupositionierung

Autoren M. von der Mühlen
G. Nürenberg
Sachgebiete 0.12 Ingenieurberuf
5.3.1 Stadt- und Verkehrsplanung

PLANERIN (2014) Nr. 4, S. 44-46, 2 B

Erfolgreiche Stadtpolitik muss ihre Legitimation zunehmend durch interdisziplinäre Dialogfähigkeit und offene Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit erwerben. Die eingeschränkten finanziellen Handlungsspielräume der Kommunen erfordern kosten- und ressourcenschonende Strategien für den Erhalt städtischer Infrastrukturen. Ebenso erfordern die immer komplexer werdenden rechtlichen Anforderungen im Planungs- und Baurecht wie auch im verwandten Fachrecht von Stadtplanerinnen und Stadtplanern vertiefte Kenntnisse. Mit dem technischen Referendariat verfügt der öffentliche Dienst in Deutschland über ein in Europa einzigartiges Qualifizierungsinstrument, in dessen Rahmen verwaltungsrechtliche und verwaltungstechnische Kenntnisse und Fähigkeiten für Führungskräfte vermittelt werden. Während der in der Regel zweijährigen Dauer der Ausbildung erhalten Referendare ein Gehalt ("Anwärterbezüge"). Zur einheitlichen Durchführung des technischen Referendariats haben Bund und Länder sowie die kommunalen Spitzenverbände durch Übereinkommen das "Oberprüfungsamt für das technische Referendariat" errichtet. Dem Übereinkommen nicht beigetreten sind die Länder Baden-Württemberg und Bayern, die jeweils einen landeseigenen Vorbereitungsdienst für den höheren technischen Verwaltungsdienst eingeführt haben.