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Detailergebnis zu DOK-Nr. 68632

Die Vergabe von ÖPNV-Dienstleistungen in Deutschland und Europa: eine Untersuchung der allgemeinen und sektorspezifischen Vergaberegelungen unter besonderer Berücksichtigung völkerrechtlicher Vorgaben

Autoren R. Schäffer
Sachgebiete 3.0 Gesetzgebung
5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr

Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, 2014, 240 S., zahlr. Q (Schriften zum Vergaberecht H. 42). - ISBN 978-3-8487-0237-4

In Konsequenz der neuen und alten Bestrebungen zur Etablierung eines Rechtsrahmens für die Beschaffung von Dienstleistungen der Daseinsvorsorge im Allgemeinen und von Personenverkehrsdienstleistungen im Besonderen, müssen sich nunmehr Verkehrsbehörden wie Verkehrsunternehmen in einem Geflecht verschiedenartiger Vergaberegeln unterschiedlicher Regelungsebenen zurechtfinden. Die Arbeit will vor diesem Hintergrund zunächst vorrangig beleuchten, welche Vorgaben auf internationaler wie europäischer Ebene bestehen, die die Vergabe von Personenverkehrsdienstleistungen determinieren und ausgestalten, und wie diese Vorgaben im deutschen Recht und in der deutschen Rechtspraxis umgesetzt und miteinander verschränkt werden. Besonderes Augenmerk soll dabei auch auf die Neuregelungen der VO (EG) Nr. 1370/07 und den hierdurch entstandenen Anpassungsbedarf im deutschen Personenbeförderungsrecht gelegt werden. Darüber hinaus soll in einem weiteren Schritt analysiert werden, welchen Spielraum das internationale Recht dem europäischen Gesetzgeber belässt, um die neu eingeführten, verkehrssektorspezifischen Vergaberegeln in Zukunft möglicherweise als echtes Sondervergaberecht zu etablieren und diesem damit, wie unter Verweis auf die bereits dargestellten Besonderheiten der Leistungen der Daseinsvorsorge wiederholt gefordert, den Vorrang vor dem allgemeinen Vergaberecht einzuräumen. Dabei soll der Untersuchungsgegenstand der Arbeit jedoch begrenzt werden. Zum einen soll nicht der Öffentliche Personenverkehr insgesamt, sondern lediglich der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ins Zentrum der Untersuchung gestellt werden. Hierunter sind all solche allgemein zugänglichen Personenbeförderungsleistungen mit Verkehrsmitteln im Linienverkehr zu fassen, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen und dabei Reiseweiten bis 50 km oder Gesamtreisezeiten von 60 Minuten nicht überschreiten.