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Detailergebnis zu DOK-Nr. 68653

Neues Risiko Pedelec?

Autoren T. Gehlert
Sachgebiete 5.5 Radverkehr, Radwege
6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle)

Berlin: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., Unfallforschung der Versicherer, 2014, 14 S., 5 B, 3 T, 9 Q (Unfallforschung kompakt)

Der Vergleich von Fahrrädern und Elektrofahrrädern zeigt, dass Elektrofahrräder per se keinem erhöhten oder anders gelagertem Sicherheitsrisiko als Fahrräder unterliegen. Die potenziell höheren Geschwindigkeiten werden vor allem von S-Pedelec-Fahrern realisiert, während für Pedelec-Fahrer der erhöhte Komfort im Mittelpunkt steht. Die rechtliche Einordnung von Pedelec und S-Pedelec erscheint vor dem Hintergrund der Ergebnisse gerechtfertigt. Aufgrund der höheren Durchschnittsgeschwindigkeit von S-Pedelec-Fahrern ist zu empfehlen, dass diese auch weiterhin nur auf der Fahrbahn zugelassen sind und einer Helm- und Versicherungspflicht unterliegen. Es ist durchaus möglich, dass S-Pedelec-Fahrer zwar ebenso häufig in Unfälle verwickelt sind, aber dann schwerer verletzt werden. Erste Ergebnisse aus der Schweiz legen diesen Schluss nahe. Die stärkere Variation der Geschwindigkeit von Pedelec-Fahrern im Vergleich zu Fahrradfahrern in Verbindung mit ihrer zunehmenden Verbreitung stellte besondere Anforderungen an die Dimensionierung der Radverkehrsinfrastruktur. Sie sollte den Empfehlungen der ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) von 2010 folgend so ausgestaltet sein, dass sichere Überholvorgänge von Zweiradfahrern untereinander möglich sind. Da manche der S-Pedelec-Fahrer immer noch die Radverkehrsinfrastruktur statt der Fahrbahn nutzen, ist hier verstärkt Aufklärung zu betreiben.