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Detailergebnis zu DOK-Nr. 69072

Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) - "Das wird schon klappen"

Autoren M. Maslaton
U. Hauk
Sachgebiete 3.0 Gesetzgebung
6.10 Energieverbrauch

Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 34 (2015) Nr. 9, S. 555-559, 35 Q

Angesichts des hohen Anteils des Straßenverkehrs, der zur Belastung der Umwelt nicht zuletzt mit CO2 beiträgt, muss der Ausbau der individuellen Elektromobilität im Straßenverkehr dringend vorangebracht werden. Fraglich ist, welche Schritte zu unternehmen sind und welche zu lösenden Herausforderungen sich daraus ergeben. Die bisherigen Aktivitäten der Politik sind eher zaghaft und scheinen allein von der Hoffnung getragen zu sein: Eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums zeigte sich zuversichtlich, dass mit dem im Entwurf vorgelegten Elektromobilitätsgesetz (EmoG) die von der Bundesregierung angepeilte Millionengrenze bis 2020 erreicht wird: "Das wird schon klappen". Die Bundesregierung stellte bereits in der letzten Legislaturperiode in Aussicht, dass die Elektromobilität zukünftig einen hohen Stellenwert haben werde. Sie hatte daher bereits 2010 die Nationale Plattform Elektromobilität (NPE) ins Leben gerufen, um die Elektromobilität in Deutschland entscheidend voranzubringen und die Markteinführung innovativer Elektrofahrzeuge zu beschleunigen. In diesem Zusammenhang wurde die Fördermaßnahme "Schaufenster Elektromobilität" ins Leben gerufen. In den vier Schaufensterregionen (Baden-Württemberg, Bayern/Sachsen, Berlin/Brandenburg und Niedersachsen) beteiligen sich über 500 Projektpartner aus den Bereichen der Wirtschaft, Wissenschaft, aus Verbänden und der öffentlichen Hand. Als Arbeitsergebnis wurde im August 2014 ein erster Referentenentwurf zum EmoG den Verbänden zur Stellungnahme übermittelt, der allgemein nicht als "der große Wurf" bezeichnet wird, im März 2015 wurde das EmoG vom Bundestag verabschiedet.