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Detailergebnis zu DOK-Nr. 69086

Luftreinhaltemanagement in Städten: Kampf ohne Ende? Beispiel Stuttgart

Autoren U. Reuter
R. Kapp
Sachgebiete 5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen)
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz

Kolloquium Luftqualität an Straßen 2015, 4. und 5. März 2015, Bergisch Gladbach. Bergisch Gladbach: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), 2015 (Hrsg.: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)) (FGSV 002/109) S. 18-31, 6 B, 1 T, 9 Q

Die geschilderten Maßnahmen und die heutige Luftschadstoffsituation zeigen, dass das Ziel der Grenzwerteinhaltung bei NO2 und PM10 in Stuttgart noch nicht erreicht ist. Weitere Maßnahmen sind gefragt, wobei es schwer sein dürfte, überhaupt noch "herkömmliche" Maßnahmen zu finden, mit denen die Zielerreichung möglich ist. Die Städte können das Ziel der Grenzwerteinhaltung jedoch kaum alleine schaffen. Hier sind auch der Bund und die EU gefordert. So klaffen offenbar die Anforderungen an die EU-Normen und die immissionsseitigen Anforderungen auseinander. Die Einhaltung strenger Immissionsgrenzwerte erfordert auch strenge EU-Normen bezüglich der Emissionen. Die hohen NO2-Direktemissionen bei den modernen Fahrzeugen passen nicht zu den ehrgeizigen Immissionsgrenzwerten bei NO2. Eine Studie des IFEU-Instituts, Heidelberg, hat ermittelt, dass zum Beispiel an der Station Stuttgart-Neckartor auch mit einer Fahrzeugflotte mit ausschließlich EURO-6-Fahrzeugen bei gleich bleibendem Verkehr auch bis 2020 der NO2-Jahresgrenzwert nicht einzuhalten ist. Die Bundesrepublik Deutschland rechnet für Stuttgart bei NO2 gar erst bis 2030 mit einer Einhaltung der Grenzwerte und auch nur dann, wenn EURO-6-Fahrzeuge keine unerwartet hohen NO2-Direktemissionen aufweisen. Doch das deutet sich zwischenzeitlich an.