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Detailergebnis zu DOK-Nr. 69109

Arbeitshilfe Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (PIK)

Autoren
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

Gelsenkirchen: Straßen.NRW, Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, 2013, 72 S., B, T, 14 Q, Anhang. - Online-Ressource: verfügbar unter: http://www.strassen.nrw.de/Service/Publikationen

In die landwirtschaftliche Nutzung integrierte Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen, die der dauerhaften Aufwertung des Naturhaushalts oder des Landschaftsbilds dienen, gehören im Rahmen der Eingriffsregelung gemäß § 15 (3) BNatSchG und § 4a (3) LG (Landschaftsgesetz NRW) neben weiteren Maßnahmen zu den nach Möglichkeit zu bevorzugenden Maßnahmentypen, weil sie Vorteile mit sich bringen können für die Landwirtschaft (zum Beispiel höherer Einfluss auf Art und Lage der Kompensation), den Naturschutz (zum Beispiel Umsetzung naturschutzfachlicher Leitbilder für Offenlandarten und -biotope) sowie den Straßenbau (zum Beispiel höhere Akzeptanz der Kompensationsmaßnahmen). Diese Bewirtschaftungsmaßnahmen werden als "Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen" (PIK) bezeichnet. Sie werden hier verstanden als Kompensationsmaßnahmen oder als Maßnahmen für den Habitat- oder Artenschutz. Etwaige Nachteile (zum Beispiel kann die Kontrolle dieser Kompensationsform komplizierter sein als bei anderen) werden mithilfe der Arbeitshilfe (die vom Arbeitskreis PIK des Landesbetriebs Straßenbau NRW von September 2011 bis Januar 2013 erstellt wurde), minimiert, insbesondere durch die Zusammenarbeit mit geeigneten Kooperationspartnern. Die Arbeitshilfe greift die Themen rechtliche Vorgaben, PIK durch kooperatives Handeln, PIK auf wechselnden Flächen, Kooperationspartner, Flächen- und Maßnahmensicherung, Kontrolle, Anforderungen an die Planfeststellung sowie Arbeitsschritte und Beteiligungen auf.