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Detailergebnis zu DOK-Nr. 69203

Die Umweltbaubegleitung - Umweltbelange dauerhaft beim Straßenbau verankert

Autoren M. Kinberger
Sachgebiete 3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

Deutscher Straßen- und Verkehrskongress Stuttgart 2014. Köln: FGSV Verlag, 2015, CD-ROM (Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) (FGSV 001/25) S. 154-156, zahlr. B

Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Genehmigungsauflagen sowie die Vermeidung von Umweltschäden auf der Baustelle mit den damit verbundenen Arbeitsunterbrechungen und Kosten sind wesentliche Elemente eines ökologisch ausgerichteten und damit zuverlässigen Straßenbaus. Dies gilt nicht erst seit Inkrafttreten des Umweltschadensgesetzes. Nach § 4 FStrG (Bundesfernstraßengesetz) hat der Straßenbaulastträger eigenverantwortlich dafür einzustehen, dass seine Bauten den Anforderungen an die öffentliche Sicherheit und Ordnung entsprechen. Diese Freistellung umfasst insbesondere auch das Naturschutzrecht, das Wasserrecht oder das Immissionsschutzrecht. Diese Regelung betrifft alle baulichen Anlagen, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Straßenbaulast stehen, also auch die umweltrechtlichen Schutz-, Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen. Sie bezieht sich dabei nicht nur auf das Endprodukt Straße, sondern auch auf Bauabläufe. Die Notwendigkeit einer fachlichen Begleitung in Sachen Umweltschutz hat sich in den letzten Jahren etabliert, insbesondere bei Projekten mit erheblichen Umweltwirkungen. Zunächst unter den Begriffen "Ökologische Bauüberwachung" oder "Ökologische Baubegleitung" geführt, wird das Aufgabenfeld heute unter der Bezeichnung "Umweltbaubegleitung" (UBB) zusammengefasst. Sowohl von der Reichweite im Hinblick auf die zu berücksichtigenden Umweltschutzgüter als auch von der organisatorischen und vertraglichen Verankerung der UBB bestanden große Unsicherheiten, zumindest erheblich divergierende Herangehensweisen.