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Detailergebnis zu DOK-Nr. 69346

Schienenstegdämpfer als Minderungsmaßnahme in Schall03 anrechenbar

Autoren C. Gramowski
Sachgebiete 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz

Lärmbekämpfung 10 (2015) Nr. 3, S. 126-132, 6 B, 20 Q

Zur Reduktion des Rollgeräuschs nutzen immer mehr Eisenbahn-Netzbetreiber Schienenstegdämpfer. Es zeigen sich um bis zu 3,5 dB(A) reduzierte Schalldruckpegel der vorbeifahrenden Züge. Durch die jetzt gültige nationale Berechnungsvorschrift Schall03 können Schienenstegdämpfer auch planrechtlich als Minderungsmaßnahme angerechnet werden. Für Kosten-Nutzen-Analysen sind die produktspezifischen Vorteile aus Weiterentwicklungen wichtig, die aber noch nicht entsprechend abgebildet werden. Der Beitrag stellt die Technologie "Schienenstegdämpfer" vor, zeigt relevante Einflussparameter des akustischen Nutzens auf, gibt einen Überblick über aktuelle Ansätze der akustischen Anerkennung unter Berücksichtigung dieser Einflussparameter und stellt eine weiterentwickelte Bauart mit den entsprechenden Kostenvorteilen vor.