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Detailergebnis zu DOK-Nr. 69417

Fußgängerbrücken: Entwurf und Konstruktion

Autoren A. Keil
Sachgebiete 15.5 Fußgängerbrücken und -unterführungen

Tagungsband 25. Dresdner Brückenbausymposium: 09. und 10. März 2015. Dresden: Technische Universität Dresden, Institut für Massivbau, 2015, S. 69-80, 30 B, 1 Q

Der Autor beschreibt eingehend die Aufgaben und Funktionen von Fußgängerbrücken und hebt dabei Folgendes hervor: Fußgängerbrücken haben die Aufgabe, Menschen sicher über Hindernisse zu führen. Dabei sollen sie brauchbar, sicher, verständlich, umweltfreundlich und zielgerichtet sein. Die Bauweise hängt von der Art und Zahl der Verkehrsteilnehmer ab. So wird eine Fußgängerbrücke für Veranstaltungen oder in Großstädten anders ausgelegt sein als eine in einem einsamen Tal, das nur gelegentlich von ein paar Wanderern beschritten wird. Bei Verkehr mit Radfahrern soll sie so breit sein, dass sie Fußgängern gefahrlos begegnen können. Auf fließende Übergänge zu dem bestehenden Wegenetz ohne Kanten und Absätze ist bei der Durchführung zu achten. Um auch bewegungseingeschränkten Menschen die Nutzbarkeit zu ermöglichen, dürfen Längssteigungen gewisse Werte nicht übersteigen. Weiterhin erforderlich sind ein rutschfester Belag, ein Geländer, das Kindern das Überklettern verbietet, und eine Beleuchtung in der Nacht. Viele Fußgänger sind in der Lage, das Tragverhalten einer Brücke nachzuvollziehen. Die Tragkonstruktion soll in ihrer Funktionsweise klar sein, muss aber auch den statisch-konstruktiven Regeln der Mechanik folgen. Werden Tragwerkssysteme miteinander kombiniert, sollen ihre innere Logik und die Kontinuität des Systems erhalten bleiben. Jede Brücke ist einzigartig und ist als eine individuelle Lösung für den jeweiligen Ort zu sehen.