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Detailergebnis zu DOK-Nr. 69491

Der Kreuzzug zur vollständigen Barrierefreiheit im straßengebundenen ÖPNV (Teile 1 und 2)

Autoren J. Wolf
Sachgebiete 3.0 Gesetzgebung
5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr

Verkehr und Technik 68 (2015) Nr. 7, S. 244-249 / Nr. 8, S. 280-285, 8 B, 4 T

Im ersten Teil des Artikels wird der rechtliche Hintergrund für das Erreichen der vollständigen Barrierefreiheit bis zum 01.01.2022 beschrieben. Dabei geht der Autor auf die Entstehung und die Inhalte des neuen Personenbeförderungsgesetzes (PBefG 2012) hinsichtlich der Barrierefreiheit ein und schildert die Rolle der Nahverkehrspläne für die Schaffung der vollständigen Barrierefreiheit im straßengebundenen ÖPNV. Nach Auffassung des Verfassers ist das Ziel der vollständigen Barrierefreiheit nur langfristig und in Etappen erreichbar. Dazu sind zunächst einheitliche, bundesweit gültige Standards eine unverzichtbare Basis. Bezogen auf diese Standards müssen alle Normen, Richtlinien und Empfehlungen (sowie alle betreffende Gesetze (BOStrab, BOKraft)) zwingend angepasst werden. Im zweiten Teil werden die Anforderungen an die Fahrzeughersteller, insbesondere von Omnibussen, für die Herstellung einer vollständigen Barrierefreiheit erläutert. Es werden in Hinblick auf das Zusammenspiel zwischen Fahrzeug und Haltestelle Aspekte wie Fahrwerk, Wagenkasten, Kneeling und Türsysteme zur Erreichung eines niveaufreien Einstiegs mit minimalem Spalt behandelt. Darüber hinaus wird auch auf die Themen Sondernutzflächen in Bussen, die Besonderheit der Gelenkwagen sowie auf Orientierungshilfen und Signalanlagen eingegangen.