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Detailergebnis zu DOK-Nr. 69577

Die Rettungsgasse - ein Problem für Autofahrer?

Autoren P. Lippert
Sachgebiete 3.9 Straßenverkehrsrecht
5.1 Autobahnen

Verkehrsdienst 60 (2015) Nr. 6, S. 151-155, 2 B, 24 Q

Baustellen und hohes Verkehrsaufkommen sind oft Ursachen für Staus und Unfälle auf unseren Autobahnen. Leider kommen Rettungsfahrzeuge oft nur mühsam zur Unfallstelle, um Leben zu retten und Verletzten zu helfen. Viele Autofahrer wissen nicht, was sie tun müssen, wenn sich ein Stau bildet oder plötzlich hinter ihnen Sondersignale ertönen. Dadurch vergeht wertvolle Zeit. Wann und wo ist eine Rettungsgasse zu bilden? Die sogenannte Rettungsgasse gibt es in den alten Bundesländern seit Inkrafttreten der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) am 1. März 1971 und galt anfangs nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Mit Wirkung vom 1. Juli 1992 wurde die gesetzliche Verpflichtung, bei stockendem Verkehr für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen eine freie Gasse zu bilden, auch auf Außerortsstraßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung ausgedehnt und ist seitdem im § 11 Abs. 2 geregelt. Auch in den neuen Bundesländern gab es bis zum 31. Dezember 1990 eine Regelung in der StVO.