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Detailergebnis zu DOK-Nr. 69594

Auswirkungen der Gestaltung von verkehrsberuhigten Bereichen auf das Unfallgeschehen

Autoren J. Ortlepp
P. Butterwegge
M. Vieten
T. Kesting
K. Koros
M.-S. Krause
Sachgebiete 5.3.3 Verkehrsberuhigung, Umfeldverbesserung
6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle)

Berlin: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., Unfallforschung der Versicherer, 2015, 185 S., 137 B, 43 T, zahlr. Q, Anhang (Forschungsbericht / Unfallforschung der Versicherer (GDV) Nr. 34). - ISBN 978-3-939163-62-6. - Online-Ressource unter: http://www.udv.de

Die Anwendungsbereiche von Verkehrsberuhigten Bereichen (VBB) in der Praxis sind sehr vielfältig. Neben dem ursprünglich angedachten Einsatzbereich der Wohnstraßen sind Verkehrsberuhigte Bereiche mit Verkehrszeichen 325 StVO heutzutage auch in innerstädtischen Quartieren, in Erschließungsstraßen und immer häufiger in Geschäftsstraßen vorzufinden. Darüber hinaus sind auch zahlreiche Sondereinsatzbereiche des Verkehrszeichens 325 StVO in der Praxis, wie zum Beispiel auf Parkplätzen, vorhanden. Aktuelle Untersuchungen zu Unfällen und Verkehrsablauf liegen nicht vor, obwohl das Verkehrszeichen immer größere Verbreitung findet. In der Studie wurde zunächst das Unfallgeschehen in Verkehrsberuhigten Bereichen mit Verkehrszeichen 325 StVO auf Grundlage der amtlichen bundesweiten Statistik betrachtet. Des Weiteren wurden detaillierte Auswertungen des Unfallgeschehens von fast 300 Praxisbeispielen in VBB sowie Analysen des Verkehrsablaufs durch Beobachtungen von über 200 Stunden in 50 ausgewählten Verkehrsberuhigten Bereichen durchgeführt. Insgesamt konnte festgestellt werden, dass das Unfallgeschehen in allen betrachteten Bereichen unauffällig ist und die Verkehrsberuhigten Bereiche mit Verkehrszeichen 325 StVO in der Regel als verkehrssicher eingestuft werden können. Ebenso zeigten die Auswertungen der Verkehrsablaufbeobachtung, dass keine besonderen Unsicherheiten zu beobachten waren. Festgehalten werden muss allerdings, dass die durchschnittliche Fahrtgeschwindigkeit durch die VBB zum Teil deutlich oberhalb der zulässigen Schrittgeschwindigkeit (7 km/h) liegt.