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Detailergebnis zu DOK-Nr. 69724

Fachkonzept der geplanten ErsatzbaustoffV (Artikel 2 der geplanten Mantelverordnung)

Autoren B. Susset
M. Finkel
Sachgebiete 7.4 Entwässerung, Grundwasserschutz

Straße und Autobahn 66 (2015) Nr. 10, S. 690-703, 2 B, 3 T, 8 Q

Der Beitrag basiert auf Weiterentwicklungen der Grenzwertableitungssystematik für die geplante Mantelverordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) durch das Zentrum für Angewandte Geowissenschaften der Universität Tübingen (ZAG) im Rahmen der Anpassungen an Ergebnisse des laufenden Diskussionsprozesses und des für Anfang 2015 avisierten BMUB-Planspiels. Für verschiedene wasser- oder teilwasserdurchlässige Einbauweisen von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) in technischen Bauwerken und für verschiedene Bodenszenarien (1 Meter Sand oder 1 Meter Lehm/Schluff/Ton) wurden maximal zulässige Konzentrationen relevanter Stoffe in Säulen-Kurzeluaten bei einem Wasser- zu Feststoffverhältnis (WF) von 2 Liter/Kilogramm nach DIN 19528 berechnet. Bei Einhaltung dieser Werte geht man nach dem aktuellen Stand des Wissens davon aus, dass die Geringfügigkeitsschwellenwerte beziehungsweise die sogenannten Bezugsmaßstäbe am Ort der Beurteilung im Sickerwasser oberhalb des Grundwassers unter Berücksichtigung der politischen Konventionen und in Übereinstimmung mit den Anwendungsregeln aus dem vorsorgenden Boden- und Grundwasserschutz mit hinreichender Sicherheit eingehalten werden können. In der geplanten Ersatzbaustoffverordnung wird dieses Konzept anhand von Materialwertetabellen zur Klassifikation der Materialqualität von MEB und anhand sogenannter Einbautabellen umgesetzt. Letztere demonstrieren die zulässigen Einbauweisen in technischen Bauwerken.