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Detailergebnis zu DOK-Nr. 70047

Mogli: Mobilität auf ganzer Linie - Barrierefreier Schülerverkehr im Landkreis Grafschaft Bentheim

Autoren T. Arnold
H. Kloth
U. Hertrampf-Müller
Sachgebiete 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr

Verkehrszeichen 31 (2015) Nr. 4, S. 24-27, B

In Niedersachsen sind die Landkreise zuständig für die Schülerbeförderung und für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr. Somit ist auch der Landkreis Grafschaft Bentheim für die Beförderung der Schüler mit geistiger Behinderung zuständig. Diese Beförderung erfolgte bis 2004 ausschließlich im Individualtransport als Freistellungsverkehr. Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung des Schülerverkehrs im Frühjahr 2004 wurden die grundsätzlichen Fragen der Mobilität von Menschen mit Behinderung aufgegriffen. Ausgangspunkt der Diskussion war die Anfrage der Vechtetal Schule, warum alle Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung mit Individualtransporten befördert werden müssen. Der tägliche Schulweg als Erfahrungsraum zur Erhöhung der Selbstständigkeit und zur Ausbildung von Mobilitätsfertigkeiten sei eine Chance zur weiteren inklusiven Teilhabe an der Gesellschaft. Auf Basis der Idee wurde ein Forschungsvorhaben formuliert, das 2005 beim Ministerium für Forschung und Bildung des Bundes eingereicht wurde.