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Detailergebnis zu DOK-Nr. 70076

Merkblatt für Tafeln mit lichttechnischem Informationsteil: M TI (Ausgabe 2015)

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Sachgebiete 6.4 Verkehrszeichen, Wegweisung

Köln: FGSV Verlag, 2016, 22 S., 4 B (Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) (FGSV 342) (R 2, Regelwerke). - ISBN 978-3-86446-142-2. - Online-Ressource: Zugriff über: www.fgsv-verlag.de/m-ti

Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) hat zum ersten Mal das "Merkblatt für Tafeln mit lichttechnischem Informationsteil" (M TI), Ausgabe 2015, herausgegeben. Die Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum sind nicht nur mögliche Störstellen im Verkehrsfluss. Da die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen für die verkehrliche und bauliche Situation, verbunden mit Beachtung der Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer und die in der Arbeitsstelle Tätigen erfordern, müssen alle an diesen Maßnahmen Beteiligten einschlägige Detailkenntnisse besitzen. Dabei sollen die seit Jahren erfolgreich im Einsatz befindlichen Vorwarnanhänger mit LED-Ausstattung eine einheitliche Anforderung an Lichttechnik, aber auch eine einheitliche Gestaltung der zu zeigenden Symbole und Texte erlangen. Der Einsatz von Tafeln mit lichttechnischem Informationsteil (mobile Wechselverkehrszeichen mit Zusatzfunktion als Vorwarnanhänger) nimmt immer stärker zu. Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) des damaligen Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) Nr. 17/2009 wurden mit den Anforderungen an Nachtbaustellen die Vorwarnanzeiger mit lichttechnischem Informationsteil zur zwingenden Forderung formuliert. Um dem daraus entstandenen Entwicklungsdrang gerecht zu werden, sollen mittels des Merkblatts die Mindestanforderungen an solche Tafeln definiert und deren Einsatzzwecke aufgezeigt werden. Zusätzlich zu den Anforderungen an die Lichttechnik nach DIN EN 12966-1 werden auch Mindestanforderung an zu zeigende Verkehrszeichengrößen, Anzeigemodalitäten, eine Bibliothek und Steuerungsmechanismen in Anlehnung an bestehende Regelwerke festgelegt.