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Detailergebnis zu DOK-Nr. 70161

Klimawandel und biologische Vielfalt als wichtiger Bestandteil von Umweltverträglichkeitsprüfungen

Autoren A. Witt
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

UVP-report 29 (2015) Nr. 4, S. 185-190, 3 B, zahlr. Q

Der Klimawandel und die biologische Vielfalt werden derzeit oft in Umweltverträglichkeitsprüfungen nicht ausreichend berücksichtigt, obwohl dies sachlich geboten ist. Mit der neuen europäischen UVP-Änderungsrichtlinie, aber auch aufgrund klimapolitischer Entschlüsse wird sich dies ändern müssen. Es gibt erste Ansätze, wie dies umzusetzen ist. Im derzeit gültigen deutschen UVP-Gesetz ist zwar das Klima eines der zu betrachtenden Schutzgüter. Gemeint hat der Gesetzgeber damit jedoch die Auswirkungen eines Projekts auf das lokale Klima. Mit der im Jahr 2014 beschlossenen novellierten UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU (UVP-ÄndRL), die bis zum 16. Mai 2017 in den Mitgliedsländern umgesetzt werden soll, ändert sich das. Weiterhin ist in Artikel 3 der UVP-ÄndRL vom Klima die Rede, nicht vom Klimawandel. Doch an anderer Stelle in der Richtlinie wird der Begriff des Klimas neu definiert. Ausdrücklich wird in Anhang 4 verlangt, unter dem Aspekt Klima die Treibhausgasemissionen, die mit einem Projekt verbunden sind, zu beschreiben. Damit wird der allgemeine Klimaschutz zum Bestandteil von Umweltverträglichkeitsprüfungen.