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Detailergebnis zu DOK-Nr. 70263

Sicherheitsanforderungen bei Mäharbeiten - Praktische Umsetzung

Autoren H. Claußen
Sachgebiete 0.3 Tagungen, Ausstellungen
3.0 Gesetzgebung
16.0 Allgemeines

Kolloquium Straßenbetrieb 2015. Köln: FGSV Verlag, 2016 (Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V.) (FGSV 002/113) S. 148-157, 17 B, 4 T, 4 Q

Der Straßenbetriebsdienst führt die ihm übertragenen Aufgaben verstärkt maschinell aus. Dies betrifft auch den Bereich der Grünpflege. Wurden Mäharbeiten früher mit handgeführten Mähgeräten durchgeführt, werden heute überwiegend Anbaugeräte an Geräteträger, selbstfahrende und funkferngesteuerte Zweiachs-Mähgeräte eingesetzt. Bei den Anbaugeräten wurden darüber hinaus durch die Industrie Mähwerkzeuge entwickelt, die es dem Anwender ermöglichen, während des Mähvorgangs mit dem Randstreifenmähgerät verbleibendes Mähgut am Leit- und Schutzplankenpfosten in einem Mähdurchgang zu entfernen oder selbst zwischen eng stehenden Schutzplankenpfosten eine maschinelle Flächenbearbeitung zu ermöglichen. Trotz des verstärkten maschinellen Geräteeinsatzes verbleiben Kleinflächen, die weiterhin einer handgeführten Bearbeitung unterliegen. Die Wahl des geeigneten Mähgeräts ist, neben der Entscheidung über die Mähleistung, hinsichtlich des einzuhaltenden Sicherheitsabstands zu Objekten und Personen in Bezug auf die im Geräteeinsatz bestehende Gefahr des Steinschlags von großer Bedeutung. Welche Schutzmaßnahmen aufgrund des BGH-Urteils vom 04.07.2013 (III ZR 250/12 - NJW-RR 2013, 1490) künftig seitens der Meistereien ergriffen werden müssen, ist davon abhängig, welches Gefahrenpotenzial von dem eingesetzten Mähgerät ausgehen kann. Eine erste Abschätzung bieten die entsprechenden Normen zur Steinschlagprüfung und die Aussagen der Hersteller zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Geräte und deren Gefahren- und Sicherheitsbereich. Hierbei ist festzustellen, dass die geltenden Steinschlagprüfungen im straßennahen Bereich für Anbaugeräte an die Geräteträger oder selbstfahrende Mähgeräte höhere Sicherheitsanforderungen stellen als die Prüfungen für die sogenannten Freischneider.