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Detailergebnis zu DOK-Nr. 70310

Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau: RAP Stra 15 (Ausgabe 2015)

Autoren
Sachgebiete 9.0 Allgemeines, Prüfverfahren, Probenahme, Güteüberwachung

Köln: FGSV Verlag, 2016, 22 S., Anhang (Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) (FGSV 916) (R 1, Regelwerke). - ISBN 978-3-86446-139-2. - Online-Ressource: Zugriff über: www.fgsv-verlag.de/rap-stra

Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) hat nun die "Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau", (RAP Stra 15) Ausgabe 2015, neu herausgegeben. Sie ersetzen die gleichnamige Ausgabe von 2010. Gegenüber der früheren Fassung wurden zwischenzeitliche Änderungen aufgrund von neuen Regelwerken der FGSV im Erdbau sowie im Straßenoberbau berücksichtigt. Das bisherige Fachgebiet B "Bitumen und bitumenhaltige Bindemittel" wird in die Fachgebiete BB "Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige Polymermodifizierte Bitumen" und BE "Bitumenemulsionen, Fluxbitumen" aufgeteilt. Das Fachgebiet E "Fahrbahndecken aus Beton, Betontragschichten" wird aus dem bisherigen Fachgebiet H ausgegliedert. Prüfstellen nach den RAP Stra führen bauvertragliche Prüfungen im Straßenbau durch. Grundlage sind in der Regel die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen der einzelnen Fachgebiete. Eine Anerkennung nach den RAP Stra wird darüber hinaus häufig auch von Verwaltungen und privaten Bauherren außerhalb des Straßenbaus verlangt. Die RAP Stra legen die Grundsätze, Voraussetzungen und Anforderungen an Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau fest. Sie regeln das Verfahren für deren privatrechtliche Anerkennung für Baustoffeingangsprüfungen, Eignungsprüfungen, Fremdüberwachungsprüfungen, Kontrollprüfungen sowie Schiedsuntersuchungen. In den Richtlinien wird auf die Voraussetzungen und den Geltungsbereich der Anerkennung ebenso eingegangen wie auf das Verfahren der Anerkennung und die Pflichten der anerkannten Prüfstelle.