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Detailergebnis zu DOK-Nr. 70481

Special Barrierefreie Verkehrsanlagen - Straßengebundener ÖPNV - Barrierefreiheit und Haltestellen, Teil 1: Gesetzeslage

Autoren J. Wolf
Sachgebiete 3.0 Gesetzgebung
5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr

Straßenverkehrstechnik 60 (2016) Nr. 4, S. 229-233, 2 B, 2 T

Auch in Deutschland steigt die Anzahl der mit einer Behinderung lebenden Menschen. Derzeit ist amtlich anerkannt jeder zehnte Bürger davon berührt, darunter 62 % mit körperlicher Behinderung; die Tendenz ist ansteigend. Nicht nur die jüngeren Betroffenen haben den dringenden Wunsch, ohne Einschränkung am öffentlichen Leben teilzunehmen - barrierefrei. Die gegebene Möglichkeit äußert sich vor allem im Maß der sich ihnen öffnenden Zugänglichkeit: allgegenwärtig, eigenständig und ohne die Inanspruchnahme fremder Hilfe. Um diese Erwartungen zu gewährleisten, war zuallererst das zielgerichtete Wirken der Bundesregierung gefordert, welches wiederum im angemessenen Rahmen die davon abzuleitenden Aufgaben der Länder und Kommunen bestimmt. Im Bereich des öffentlichen Straßenraums weisen zwei Spuren den Pfad, in deren Verfolgung dieser Zustand zu erreichen ist. Das sind die bedingungslose Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen und die darauf abgestimmte Angleichung des bundesdeutschen Bau- und Verkehrsrechts einschließlich dessen Ausführung. Anfang 2013 ist das Personenbeförderungsgesetz in konsolidierter Fassung in Kraft getreten, welches den rechtmäßigen Rahmen zum Handeln vorgibt.