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Detailergebnis zu DOK-Nr. 70748

Aus der Bodenklasse wird der Homogenbereich: Veränderungen in den ATV der VOB C und ihre Auswirkungen in technischer und rechtlicher Hinsicht

Autoren B. Fuchs
H.-G. Haugwitz
Sachgebiete 7.0 Allgemeines, Klassifikation
7.1 Baugrunderkundung; Untersuchung von Boden und Fels

Bauportal 128 (2016) Nr. 5, S. 60-64, 1 B, 4 T, 5 Q

Nach den Vorgaben der VOB und insbesondere der Angaben in den ATV-Normen des Teils C sind Baugrundbeschreibungen speziell für die Ausführung geotechnischer Bauaufgaben unerlässlich. Dies erfolgt in der Regel durch Baugrundgutachten beziehungsweise geotechnische Berichte. Hierbei werden Angaben für die geotechnischen Nachweise zur Bemessung eines Bauwerks gemacht, aber auch solche, die für die Ausführung und Umsetzung eines Bauvorhabens erforderlich sind. Für die Bemessung finden sich die notwendigen Vorgaben im EC7 mit den nationalen Normen wie der DIN 1054 und der DIN 4020. Für die bautechnische Umsetzung gibt unter anderem die VOB C die erforderlichen Hinweise und Angaben. Die Umstellung der Baugrundbeschreibung in den ATV der VOB C von Boden- und Felsklassen hin zu Homogenbereichen bringt für die Kalkulationsgrundlagen wie aber auch für die Abrechnung ein teilweise komplettes Umdenken für Auftraggeber wie für Auftragnehmer, insbesondere auch für den geotechnischen Sachverständigen, mit sich. Hier werden in Zukunft im Rahmen der Anwendung der neuen überarbeiteten ATV noch weitere neue Fragen aufkommen. Die Umstellung war allerdings notwendig, um zum einen den maschinentechnischen Veränderungen der letzten 40 Jahre Rechnung tragen zu können, wie auch eine Unübersichtlichkeit von hunderten unterschiedlichen Klassen und Unterklassen - teilweise mit derselben Bezeichnung, aber aus unterschiedlichen ATV mit unterschiedlichem Inhalt - zu verhindern. Der Untersuchung des Baugrunds und die gewerkspezifische Einteilung in Homogenbereiche wird in Zukunft eine wesentlich größere Bedeutung zukommen. Vertiefte Kenntnisse der Geotechnik in Verbindung mit der gerätetechnischen möglichen Umsetzung eines Bauvorhabens werden unerlässlich.