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Detailergebnis zu DOK-Nr. 71061

Verkehrsmedizinische Kompetenzen - Quo vadis: Erwartungen - medizinische und behördliche Anforderungen - Notwendigkeit der Aus-, Fort- und Weiterbildung

Autoren R. Hennighausen
Sachgebiete 0.3 Tagungen, Ausstellungen
6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle)

Zeitschrift für Verkehrssicherheit 62 (2016) Nr. 4, S. 173-180, 33 Q

Die Notwendigkeit verkehrsmedizinischer Kenntnisse und Kompetenzen ist für jede Ärztin und jeden Arzt unerlässlich. Darauf hat auch der 43. Deutsche Verkehrsgerichtstag (VGT) 2005 und der 117. Deutsche Ärztetag 2014 mit entsprechenden Forderungen hingewiesen: "Der Arzt hat aus dem Behandlungsvertrag die Pflicht, seinen Patienten auch über mögliche Fahreignungsmängel aufzuklären und nachdrücklich auf daraus resultierende Gefahren hinzuweisen." Umso unverständlicher ist es, dass der Medizinische Fakultätentag aller deutschen medizinischen Fakultäten 2015 einen Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin (NKLM) beschlossen hat, in dem die Verkehrsmedizin nicht vorkommt. Dieser NKLM soll bis 2020 als Ausbildungsrichtschnur von den medizinischen Fakultäten erprobt werden. Durch den Beitrag setzt sich die Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin (DGVM) für eine Verankerung verkehrsmedizinischer Kompetenzen in der ärztlichen Approbationsordnung und im NKLM ein. Ebenfalls geht es der DGVM um Verbesserung verkehrsmedizinischer ärztlicher Kompetenzen in Fort- und Weiterbildung. Der vielbeachtete Vortrag "Welches Risiko akzeptiert die Rechtsordnung?" von Mattern auf dem 50. Deutschen Verkehrsgerichtstag 2012 in Goslar setzte sich kritisch mit der viel zu wenig beachteten Tatsache auseinander, dass das akzeptierte Risiko und objektive Gefährdung häufig auseinanderklaffen, und Risiko-Maßstäbe und Grenzwerte zu fordern sind, damit bei der Begutachtung der Fahreignung gleiche Sachverhalte zu gleichen Empfehlungen führen.