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Detailergebnis zu DOK-Nr. 71325

Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie in Frankreich: Einführung eines echten Systemansatzes oder nur noch mehr Formalitäten?

Autoren J.-R. Mercier
C.-E. Mercier
L. Boutot
T. Flament
A. Baule
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

UVP-report 30 (2016) Nr. 3, S. 133-142, 2 B, 3 T, 19 Q

Die Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie in französisches Recht erfolgte im August 2016. Sie kommt zu einer Zeit, in der die angemessene Nutzung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) als Gestaltungs-, Zulassungs- und Überwachungsinstrument unter geltendem Recht an Grenzen zu stoßen scheint. Mangelnde Effektivität und symbolische Legitimation, Stückwerk-Ansatz, mangelhafte Ressourcen für Kontrolle und Überwachung, zu oberflächliche Durchsicht von gutachtlichen Unterlagen sind offensichtliche Zeichen von "UVP-Müdigkeit" in einem Land, das 2016 den 40. Geburtstag des Umweltministeriums und -gesetzes feiert. In Frankreich ist die UVP mit durchschnittlich 3 000 Projekten jährlich ein oft genutztes Instrument, vor allem in den Bereichen Waldrodung, Stadtentwicklung, Industrie und Infrastruktur. Der Artikel fasst die Unterschiede zwischen den neuen EU-Anforderungen und dem bisherigen französischen Recht zusammen unter den Überschriften Screening, Trennung von genehmigender und prüfender Zuständigkeit, Alternativenuntersuchung, UVP-Inhalte, nötige Kenntnisse, Umweltüberwachung, Verhältnis zu anderen EU-Regelungen, Konsultation und Zugang zu Informationen, Folgen für die Vorhabenbeschreibung gemäß Anhang IIA. Hauptergebnis der Umsetzung sind die dezentralere Institutionalisierung der UVP und der Vorhabenzulassung, die zunehmende Beteiligung von Interessengruppen, ein Mediations- und Regressmechanismus, Lernen von internationalen Erfahrungen und die Präsentation guter Praxis.