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Detailergebnis zu DOK-Nr. 71411

Bodenindikatoren im öffentlichen Raum

Autoren S. Klotzek
E. Göller
Sachgebiete 5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen)
11.4 Pflaster- und Plattenbefestigungen

Bamberg: Stadt Bamberg, Baureferat / Stadtplanungsamt, 2014, 35 S., zahlr. B

2008 ist die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in Kraft getreten. Diese regelt - deutlich umfangreicher als dies zuvor geschehen war - welche Rechte der Staat Menschen mit Behinderungen gewährleisten muss. Die speziellen Bestimmungen zielen auf die Gestaltung einer Umwelt ab, die von Menschen mit Behinderung in derselben Weise genutzt werden kann wie von Menschen ohne Behinderung. Die Stadt Bamberg setzt sich seit langem auf verschiedenen Ebenen für die umfassende gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung ein. Insbesondere als Auftraggeber von Baumaßnahmen im öffentlichen Raum trägt die Stadt große Verantwortung bei der Schaffung einer barrierefreien Umgebung. Barrierefreiheit bedeutet für Menschen mit Behinderung dabei viel mehr als zusätzlichen Komfort. Barrierefreiheit ist eine entscheidende Voraussetzung für Inklusion. Sie ermöglicht körperlich eingeschränkten und behinderten Menschen selbstbestimmte Mobilität und größtmögliche Unabhängigkeit. Im Zuge der demografischen Entwicklung werden blinde und sehbehinderte Menschen eine wachsende Personengruppe darstellen. Durch den Einbau von Bodenindikatoren, das heißt, taktilen und visuellen Anzeigeelementen im Boden, kann der öffentliche Raum für diese Menschen so gestaltet werden, dass Orientierbarkeit und Sicherheit gewährleistet werden. Der Leitfaden soll dabei helfen, bestehende Richtlinien und Normen allen am Bau Beteiligten praxisgerecht nahe zu bringen. Es werden Grundlagen, Anforderungen, Anwendungsarten und Gesteinsskizzen behandelt.