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Detailergebnis zu DOK-Nr. 71838

Strategische Umweltprüfung zum Bundesverkehrswegeplan: Umweltbericht

Autoren S. Balla
D. Günnewig
C. Schneider
A. Rohr
D. Hochgürtel
W. Steigner
C. Bühringer
S. Schulz-Bernholt
A. Bänder
Sachgebiete 2.5 Programme
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

Berlin: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, 2016, XIV, 206 S., 34 B, 41 T, zahlr. Q, Anhang. - Online-Ressource: verfügbar unter: www.bmvi.de

Mit der Aufstellung des BVWP 2030 ist eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchzuführen, die eine frühzeitige Berücksichtigung von Umweltbelangen beinhaltet. Der Umweltbericht ist Bestandteil der SUP und stellt die Grundlage für die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des § 14h ff. UVPG dar. In der SUP sind die wesentlichen Umweltauswirkungen des BVWP zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Das Bewertungsergebnis zu den Umweltauswirkungen ist im Rahmen der behördlichen Entscheidung über den Plan angemessen zu berücksichtigen. Zu betrachten sind die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen des BVWP auf die Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 UVPG: Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt; Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern. Bei der frühzeitigen Berücksichtigung der Umweltbelange sind auch vernünftige Alternativen zu berücksichtigen. Auf Ebene der Bundesverkehrswegeplanung können dies alternative Verkehrsnetze und alternative Verkehrsträger sein. Zentrales inhaltliches Dokument der SUP ist der Umweltbericht gemäß § 14g UVPG. Er enthält diejenigen umweltrelevanten Angaben, die mit zumutbarem Aufwand ermittelt werden können und berücksichtigt dabei den gegenwärtigen Wissensstand, allgemein anerkannte Prüfungsmethoden, Inhalt und Detaillierungsgrad des BVWP sowie dessen Stellung im Entscheidungsprozess.