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Detailergebnis zu DOK-Nr. 72190

Die neue Bundesautobahnverwaltung: Strukturen, Aufgaben, Finanzierung, Umsetzung

Autoren R. Wulfhorst
Sachgebiete 1.1 Organisation
5.1 Autobahnen

Straßenverkehrstechnik 61 (2017) Nr. 8, S. 572-579, 1 B, 2 T, 15 Q

Spätestens am 1. Januar 2021 wird die bisherige Verwaltung der Bundesautobahnen durch die Länder auf den Bund übergehen. Dazu werden eine Bundesautobahngesellschaft als GmbH und ein Fernstraßen-Bundesamt gegründet. Der Beitrag resümiert das Gesetzgebungsverfahren, das unter unklaren Zielen, einer fehlenden Defizitanalyse und erheblichem Zeitdruck gelitten hat. Das Ergebnis sind Änderungen des Grundgesetzes, die für die Autobahnen und die Bundesautobahngesellschaft eine dreifache Privatisierungsbremse (unveräußerliches Bundeseigentum, keine Beteiligung Dritter, Grenzen für ÖPP) vorsehen. Das umfangreiche Begleitgesetz weist der Bundesautobahngesellschaft eine zentrale Rolle zu. Die Finanzierung der GmbH ist staatsnah ausgestaltet. Zusätzlich hat sich der Bundestag starke Einflussmöglichkeiten gesichert. Das Fernstraßen-Bundesamt ist vor allem für hoheitliche Einzelfallentscheidungen, insbesondere die Planfeststellungen, zuständig. Die hoch komplexe Überleitung der Autobahnverwaltung von der Landes- auf die Bundesebene stellt der Beitrag am Beispiel des vierstufigen Personalübergangs dar. Das Begleitgesetz wirft zahlreiche Umsetzungsfragen auf. Um die Reformziele nicht zu gefährden, sollten daher Bund und Länder den Transformationsprozess fair und einvernehmlich gestalten.