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Detailergebnis zu DOK-Nr. 72224

Grünbrücken, Faunatunnel und Tierdurchlässe: Anforderungen an Querungshilfen - Ergebnisse aus dem F+E-Vorhaben "Maßnahmen zur Wiedervernetzung - Qualitätssicherung durch hohe Wirksamkeit" (FKZ 3511 82 1200)

Autoren K. Hänel
H. Reck
B. Georgii
M. Böttcher
E. Peters-Ostenberg
M. Henneberg
M. Strein
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP
15.0 Allgemeines, Erhaltung
15.6 Durchlässe

Bonn: Bundesamt für Naturschutz, 2017, 50 S., 54 B, 1 T (BfN-Skripten Bd. 465). - ISBN 978-3-89624-202-0

Der Bau von Querungshilfen (Grünbrücken, Faunabrücken und Tier-Unterführungen) gehört seit einigen Jahren zum Maßnahmeninventar des Straßenbaus zur Vermeidung übermäßiger Lebensraumzerschneidung. Sind sie mit dem Hinterland verbunden, tragen Querungshilfen zur Verringerung von Lebensraumzerschneidung durch Verkehrswege bei und unterstützen so den Erhalt der Biologischen Vielfalt. In den letzten Jahren hat sich das Praxiswissen zu Querungshilfen dank konkreter Untersuchungen über die Erforderlichkeit, die Gestaltung und die landschaftliche Einbindung, die von Naturschutz- und auch von Straßenbauseite finanziert wurden, vertieft. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen und einer ausführlichen Literaturanalyse sind in die Handlungsempfehlungen des BfN eingeflossen. Damit werden erstmals integrative Empfehlungen vorgelegt, die die Anforderungen der gesamten biologischen Vielfalt erweitern, sich also nicht nur auf einzelne Arten beziehen. Zudem werden ökosystemare Bezüge deutlicher berücksichtigt. Die sich hieraus ergebenden Anforderungen werden anhand von Planungsleitsätzen zur Erforderlichkeit von Querungshilfen, konkreten Gestaltungsbeispielen für verschiedene Ökosystemtypen, Hinweisen zur Vermeidung von Fehlerquellen, Ausführungen zum - besonders wichtigen und oft vernachlässigten -Substratmanagement sowie zur Oberflächen- und Umfeldgestaltung oder zur Hinterlandanbindung anschaulich dargestellt und mit knappen Erläuterungen versehen. Mit den Handlungsempfehlungen kann der Stand der Praxis den neuen wissenschaftlich ermittelten Erkenntnissen folgen und damit zur Erfüllung der Ziele der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt und der aus dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) resultierenden Anforderungen zur Vermeidung und Verminderung von Zerschneidungswirkungen beitragen.