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Detailergebnis zu DOK-Nr. 72243

Verkehrszeichen: Erkennbarkeit - Verdeckung - Wirksamkeit

Autoren A. Rebler
Sachgebiete 6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle)
6.4 Verkehrszeichen, Wegweisung

Zeitschrift für Verkehrssicherheit 63 (2017) Nr. 3, S. 79-84, 4 B, zahlr. Q

Auch wenn es manchmal scheint, einige Verkehrsteilnehmer wären der Auffassung, Verkehrsschilder stünden nur zur Verschönerung des Orts- oder Landschaftsbildes herum: jedes Verkehrszeichen hat seinen Zweck (oder muss ihn nach Vorstellung des Gesetzgebers zumindest haben) und basiert auf einer gesetzlichen Grundlage. Doch seine Aufgabe - die Bekanntgabe einer Verkehrsregelung, die Warnung vor einer Gefahr oder die Kundgabe eines Hinweises an die Verkehrsteilnehmer - kann das Schild nur dann erfüllen, wenn es auch rechtzeitig wahrgenommen werden kann, wenn es so beschaffen und aufgestellt ist, dass es der Verkehrsteilnehmer auch sehen und "lesen" kann. Rechtsprechung und Verwaltungsvorschriften enthalten hierzu Vorgaben, die ihre Grundlage in den Erkenntnissen der Wahrnehmungspsychologie haben. Umzusetzen sind diese Vorgaben nicht nur durch die das Verkehrszeichen anordnende Straßenverkehrsbehörde, sondern auch durch den die Kosten der Beschilderung tragenden Straßenbaulastträger; und zu deren Aufgaben gehört es, die bestehenden Schilder zu überprüfen und unleserlich gewordene Schilder rechtzeitig auszutauschen - in Zeiten allgemeiner Finanzknappheit eine zwar ungeliebte, aber dennoch notwendige Tätigkeit.