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Detailergebnis zu DOK-Nr. 72328

Strategische Umweltprüfung auf Bundesebene: Aktuelle Berücksichtigung von kumulativen Wirkungen beim Infrastrukturausbau

Autoren A. Rehhausen
B. Stemmer
Sachgebiete 3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

UVP-report 31 (2017) Nr. 2, S. 118-126, 2 B, 2 T, zahlr. Q

Die Strategische Umweltprüfung wurde auf Plan- und Programmebene eingeführt, um kumulative Wirkungen bei frühen Planungen zu ermitteln. Der Umgang mit kumulativen Wirkungen beim Bundesverkehrswegeplan und bei der Bedarfsermittlung Strom wurde dementsprechend analysiert. Interplanwirkungen werden dabei bisher nicht berücksichtigt, obwohl die Planungen gerade durch die Gleichartigkeit der vorbereiteten Projekte diese erwarten lassen. Schwierig bleiben Fragen nach Verantwortung und Konsequenzen. Bisher fehlt es jedoch an klaren gesetzlichen Regelungen, Definitionen und praktischen Hilfestellungen. Um sich methodisch zu wappnen und negativen kumulativen Wirkungen entgegenzuwirken, sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Pilotanwendungen der Prüfung kumulativer Wirkungen unverzichtbar.