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Detailergebnis zu DOK-Nr. 72596

ATV DIN 18300 - Neue Bodenklassifizierung/-einteilung - homogene Bereiche

Autoren G. Festag
C. Spang
Sachgebiete 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen
7.0 Allgemeines, Klassifikation

Straße und Autobahn 68 (2017) Nr. 10, S. 784-792, 3 B, 3 T, 9 Q

Der Hauptausschuss Tiefbau des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (HAT) hatte beschlossen, für alle Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) die Einteilung und Klassifizierung von Boden und Fels zu vereinheitlichen. Das Homogenbereichskonzept wurde in den ATV DIN 18300 mit dem Ergänzungsband zur VOB, Teil C in 2015 eingeführt und ist in der nun gültigen neuen Gesamtausgabe der VOB (2016) enthalten. Das Homogenbereichskonzept ersetzt dabei die bislang eingeführten Boden- und Felsklassen vollständig. Nach der Definition der ATV DIN 18300 und der entsprechenden nahezu wortgleichen ATV des Spezialtiefbaus ist Boden und Fels entsprechend ihrem Zustand vor dem Lösen, also in durch die Baumaßnahme ungestörter Lagerung, in Homogenbereiche einzuteilen. Ein Homogenbereich ist dabei ein begrenzter Bereich bestehend aus einzelnen oder mehreren Boden- oder Felsschichten, der für einsetzbare Erdbaugeräte vergleichbare Eigenschaften aufweist. Es handelt sich bei den Homogenbereichen nicht um eine geologische Schichtbeschreibung, sondern um eine Beschreibung hinsichtlich der technischen Bearbeitbarkeit. Nach dem Wortlaut der DIN 18300 sind umweltrelevante Inhaltsstoffe bei der Einteilung in Homogenbereiche zu berücksichtigen. Allerdings ist diese Forderung beschränkt auf umweltrelevante Inhaltsstoffe, die tatsächlich die Bearbeitbarkeit (nicht nur die Entsorgungskosten) beeinflussen. Ein Einfluss von umweltrelevanten Inhaltsstoffen auf die technische Bearbeitbarkeit ist immer dann zu unterstellen, wenn es sich um gefährliche Stoffe handelt, die in der Regel Arbeitsschutzmaßnahmen erfordern. Es können abhängig von den auszuschreibenden Bauleistungen Baugrundschichten mit vergleichbaren Eigenschaften zusammengefasst werden. Damit können die Homogenbereiche abschließend erst nach Festlegung des Bauwerks und der anzuwendenden Bauverfahren festgelegt werden. In vielen Fällen ist daher die Einbeziehung des Baugrundgutachters in den Planungs- und Ausschreibungsprozess notwendig. Es wird regelmäßig erforderlich sein, für unterschiedliche Bauleistungen unterschiedliche Homogenbereiche festzulegen. Für den Einsatz von Großgeräten im Straßenbau können andere Bodenschichten zusammengefasst werden, als es im Kanalbau auf engem Raum möglich sein wird, wo nur mit Kleingeräten gearbeitet werden kann. Für jeden Homogenbereich ist, abhängig vom Gewerk, eine Vielzahl von Eigenschaften und Kennwerten und deren Bandbreite anzugeben. Während einige Eigenschaften und Kennwerte vergleichsweise einfach und sicher bestimmt werden können (Kornverteilung, Plastizitätszahl, Bodengruppe) und somit auch die zu erwartenden Bandbreiten relativ sicher abgeschätzt werden können, sind andere Kennwerte nur mit größerer Unsicherheit bestimmbar (Wassergehalt, Konsistenzzahl). Diese hängen von der hydro(geo)logischen Situation ab und können übers Jahr schwanken. Andere Kennwerte sind gar nicht oder zumindest nicht im Rahmen einer üblichen Baugrunderkundung feststellbar (Stein- und Blockanteil, Dichte, Abrasivität von Böden). Die Bestimmbarkeit einiger Kennwerte wird dargestellt.