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Detailergebnis zu DOK-Nr. 72908

Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg vom 15.12.2017 zu § 25 Abs. 1 StVG; § 267 Abs. 1 StPO (Strafprozessordnung)

Autoren
Sachgebiete 3.9 Straßenverkehrsrecht
6.1 Verkehrserhebungen, Verkehrsmessungen

Verkehrsrechtliche Mitteilungen 65 (2018) Nr. 2, S.12-13

Von einem im standardisierten Messverfahren gewonnenen Messergebnis kann auch bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem sogenannten Einseitensensor vom Typ "ES3.0" grundsätzlich nur bei Einhaltung der in der Bedienungsanleitung des Geräteherstellers enthaltenen Vorgaben ausgegangen werden. Eine von der Bedienungsanleitung relevante Abweichung liegt bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem sogenannten Einseitensensor vom Typ "ES3.0" vor, wenn die gerätespezifische Fotodokumentation der Messung allein durch eine funkgesteuerte, jedoch ungeeichte Zusatzfotoeinrichtung und nicht auch durch die nach der Bedienungsanleitung vorgesehenen eichpflichtigen und mittels Kabel mit der Rechnereinheit verbundenen Fotoeinrichtung erfolgt.