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Detailergebnis zu DOK-Nr. 73021

Aufgaben der Landkreise bei der Planung und Erfolgskontrolle des Öffentlichen Personennahverkehrs

Autoren H. Kloth
Sachgebiete 3.0 Gesetzgebung
5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr

München: Lehrstuhl für Verkehrstechnik, Technische Universität München, 2017, 107 S., 11 B, 6 T, zahlr. Q, Anhang (Schriftenreihe des Lehrstuhls für Verkehrstechnik der Technischen Universität München H. 12). - ISBN 978-3-937631-12-7

Durch das Regionalisierungsgesetz aus dem Jahre 1993 wurde die Aufgabenträgerschaft und damit verbunden auch die Ausgabenträgerschaft des ÖPNV, die mit Ausnahme des ÖPNV der großen Städte bis dahin beim Bund lag, auf die nachgeordneten Gebietskörperschaften übertragen. Für den ÖPNV im ländlichen Raum sind dies die jeweiligen Landkreise. Nahverkehrsgesetze der Länder verfügten, dass die Landkreise Nahverkehrspläne aufzustellen haben, in denen das politisch gewünschte ÖPNV-Angebot festgelegt und dessen Finanzierung geklärt werden. In der Arbeit werden die Arbeitsschritte, die bei der Nahverkehrsplanung anfallen, systematisch dargestellt und erläutert. Dadurch soll den Landkreisen eine Hilfe bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im ÖPNV gegeben werden. Grundlage ist eine Mitarbeit des Verfassers im Forschungsprojekt MOB², das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung in den Jahren 2001 bis 2004 gefördert wurde. Aufgabe des Verfassers war es, die theoretischen Ansätze des Lehrstuhls für Verkehrs- und Stadtplanung der TU München in die Planungspraxis eines Landkreises einzufügen. Gleichzeitig wurde versucht, für die in der Praxis vorgeschriebenen Beteiligungs- und Abstimmungsverfahren eine wissenschaftliche Basis zu schaffen. Dies geschah anhand der Anwendung im Landkreis Grafschaft Bentheim, über die ebenfalls in der Arbeit berichtet wird. Einleitend wird die Entwicklung des ÖPNV-Rechtsrahmens behandelt. Dabei besteht der Anspruch darin, die hauptsächlichen Entwicklungslinien aufzuzeigen, ohne dabei auf juristische Details einzugehen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Verfahren zur Vergabe der Leistungen an Verkehrsunternehmen. Veränderungen in der Vorgehensweise der Nahverkehrsplanung zwingen dazu, die Aufgabengliederung innerhalb des Landkreises und die Zusammenarbeit mit Externen anzupassen. Hierzu werden Anregungen aus der Sicht des Verfassers gegeben.