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Detailergebnis zu DOK-Nr. 73032

Ist ein genderorientierter Blick auf die (Verkehrs)welt noch zeitgemäß?

Autoren J. Krause
Sachgebiete 5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen)

mobilogisch! 38 (2017) Nr. 4, S. 17-21, 1 B, 8 Q

Mit dem Amsterdamer Vertrag wurde 1999 Gender Mainstreaming (GM) als politische Strategie der Europäischen Union eingeführt und als verbindliche Vorgabe festgelegt. Grundansatz von Gender Mainstreaming ist die systematische Einbeziehung der Gleichstellungsperspektive in alle Politikfelder. Übertragen auf die Verkehrsplanung heißt das Zugang zu Mobilität, Sicherung gleichwertiger Mobilitätschancen und möglichst eigenständige Mobilität, um gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilhaben zu können. Dies herzustellen bedeutet eine stärkere Orientierung der Verkehrsangebote an Lebensmustern und -zusammenhängen. Diesbezüglich hat sich in den letzten 20 Jahren auch aufgrund des Engagements von Planerinnen und auch Planern in der Wissenschaft, den Gremien der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) und der Politik was getan: Es gibt Richtlinien und Regelwerke zum Rad- und Fußverkehr, zur Barrierefreiheit, zur Straßenraumgestaltung, bei Ausschreibungen zu Konzepten und Maßnahmen wird die Berücksichtigung von Genderbelangen gefordert, Mobilitätserhebungen berücksichtigen Wegeketten, Begleitmobilität, Versorgungswege, Fußwege. Aber nach wie vor werden Daten bei Verkehrs-/Mobilitätskonzepten nicht geschlechtsspezifisch ausgewertet, gibt es bei Planerinnen und Planern ein Wissensdefizit, werden wenige Mobilitätskonzepte umgesetzt, die die Genderbelange im Fokus haben.