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Detailergebnis zu DOK-Nr. 73104

Förmliche Beteiligung im Rahmen der SUP und UVP

Autoren W. Peters
Sachgebiete 0.3 Tagungen, Ausstellungen
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

UVP-report 31 (2017) Nr. 4, S. 257-309, 2 B, 1 T, zahlr. Q

Die Öffentlichkeitsbeteiligung in förmlichen Verfahren ist stark geprägt von den verfahrensrechtlichen Vorgaben. Allein deren strikte Einhaltung garantiert jedoch noch nicht, dass sich die Bürger mit ihren Anliegen gehört fühlen und eine Entscheidung getroffen wird, deren Zustandekommen von möglichst vielen akzeptiert wird. Was die praktische Umsetzung "guter" Beteiligungsverfahren angeht, werden die Planer in den Büros und die Mitarbeiter in den Behörden daher mit sehr komplexen und teils gegensätzlichen Anforderungen konfrontiert. Das führt nicht selten zu einer Unsicherheit im Vollzug von Beteiligungsverfahren und verleitet vielleicht sogar zu dem heimlichen Wunsch, dass möglichst wenige Bürger von ihren Beteiligungsrechten Gebrauch machen, in der Hoffnung, dass das Verfahren dadurch einfacher wird. Daher widmete sich ein Workshop auf dem letzten UVP-Kongress in Bremen der Frage, wie die Qualität förmlicher Beteiligungsverfahren in der UVP und SUP verbessert werden könnte, und die Teilnehmenden diskutierten Beispiele aus der Planung und Genehmigung der Windenergienutzung. Dabei ging es nicht zuletzt darum, die in einer guten förmlichen Beteiligung liegenden Chancen auf eine bessere Planung und eine höhere Akzeptanz der Vorhaben auszuloten. Im Themenschwerpunkt des UVP-reports 4/17 werden die in Bremen diskutierten Fragen durch wissenschaftliche Beiträge und Praxisberichte vertieft. Bunge erläutert aus rechtswissenschaftlicher Sicht, welche Anforderungen an förmliche Beteiligungsverfahren zu stellen sind. Dazu gibt er zunächst einen kurzen Rückblick auf die Entwicklung der Öffentlichkeitsbeteiligung im deutschen Recht und macht deutlich, dass deren Zweck darin gesehen wird, Hinweise auf Belange der Allgemeinheit zu geben und die Behörde dadurch darin zu unterstützen, eine möglichst sachgerechte Entscheidung treffen zu können. Traditionell stehen aus rechtlicher Sicht also mehr die Information und Konsultation im Vordergrund und weniger ein gleichberechtigter Dialog mit dem Bürger auf Augenhöhe. Die Entscheidung und die ihr dienende Beteiligung werden nicht als Aushandlungsprozess zwischen verschiedenen Interessensgruppen verstanden, sondern als Abgleich mit rechtlichen Normen.