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Detailergebnis zu DOK-Nr. 73129

Gestaltung von Omnibushaltestellen im ÖPNV unter besonderer Beachtung der Grundsätze einer vollständigen Barrierefreiheit (5 Teile)

Autoren J. Wolf
Sachgebiete 3.0 Gesetzgebung
5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen)
5.10 Entwurf und Trassierung

Verkehr und Technik 70 (2017) Nr. 12, S. 438-444 / 71 (2018) Nr. 1, S. 35-39 / Nr. 2, S. 51-54 / Nr. 3, S. 95-98 / Nr. 4, S. 123-130, 42 B

Ziel des fünfteiligen Beitrags sollte es sein, Klarheit über die richtige Gestaltung und den Aufbau von Omnibushaltestellen des städtischen Nahverkehrs sowie deren Bedienung im Sinne der Forderungen des novellierten Personenbeförderungsgesetzes nach vollständiger Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr zu schaffen. Dabei wurde der Versuch unternommen, die Belange aller Behinderten gleichermaßen zu berücksichtigen und in Ermangelung einer zentralen Richtlinie die entsprechenden Vorgaben zu konzipieren. Es sei an dieser Stelle erneut darauf verwiesen, dass sich bekanntlich die Bundesrepublik mit der erfolgten Ratifizierung der UN-Behindertenkonvention auch zu deren vollen Umsetzung verpflichtet hat. Die hierzu erlassenen Gesetze sind nicht konkret genug gefasst und nachgeordnete Richtlinien sind, wenn überhaupt, nicht ausreichend gegeben. Die den Ländern gebotenen Freiräume werden von diesen im Rahmen des ihnen zugebilligten Föderalismus ausgenutzt, um die zentralen Ziele aufzuweichen oder gar zu umgehen. Unabhängig von der noch nicht befriedigenden Legislative wurde mit der Artikelserie die Absicht verfolgt, all den um eine Umsetzung Bemühten Hilfe für die richtige Zielstellung und bedarfsgerechte Realisierung zu geben und dabei gleichzeitig auf die Komplexität der Aufgabe hinzuweisen. Den Aufgabenträgern des ÖPNV wird angeraten, anstelle lapidarer Forderungen in den Nahverkehrsplänen eindeutige Zielstellungen und konkrete Ablaufpläne mit ausführlichen Vorgaben zum Erreichen der vollständigen Barrierefreiheit und deren etappenweisen Realisierung vorzugeben. In den Verkehrsunternehmen ist es dringend geboten, unter Führung des Betriebsleiters eine Dreieinigkeit der Bereiche Technik, Betrieb und Ökonomie für die Umsetzung der Zielstellungen der Barrierefreiheit herzustellen.