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Detailergebnis zu DOK-Nr. 73192

Definitionen zu "Multi- und Intermodalität"

Autoren T. Ackermann
W. Loose
C. Sommer
C. Nobis
C. Gertz
M. Kagerbauer
Sachgebiete 5.0 Allgemeines (Verkehrsplanung, Raumordnung)
0.0 Begriffsbestimmungen, Wörterbücher

Straßenverkehrstechnik 62 (2018) Nr. 5, S. 366-372, 4 B, 1 T, 3 Q

Da sich die Rahmenbedingungen im Mobilitätsumfeld, unter anderem durch Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), ändern, wird Multimodalität zunehmend im Mobilitätsbereich wahrgenommen und nimmt in der Verkehrsplanung einen immer höheren Stellenwert ein. Der Beitrag nimmt die notwendigen Definitionen vor, um zu einer einheitlichen Begriffsverwendung beizutragen. Der Begriff Multimodalität bezieht sich einerseits auf Verkehrsdienstleistungen und andererseits auf das Mobilitätsverhalten. Während multimodale Verkehrsdienstleistungen die Nutzung von verschiedenen Modi bei der Durchführung von Wegen ermöglichen, beschreibt multimodales Verhalten die Nutzung von verschiedenen Modi bei der Durchführung von Wegen innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Unterschiedliche Rahmenbedingungen und unterschiedlicher Kontext führen zu spezifischen Definitionen von Multimodalität. Der Begriff Intermodalität als Spezialfall der Multimodalität beschreibt aufseiten des Verkehrsangebots beziehungsweise der Verkehrsnachfrage die Möglichkeit zur beziehungsweise die Kombination von Verkehrsmitteln auf verschiedenen Teilen (Etappen) eines Weges. Monomodalität beschreibt eine Infrastruktur für nur einen Verkehrsmodus oder ausschließlich die Nutzung nur eines Modus für alle Wege einer Person innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Die Begriffe Multimodalität und Intermodalität sind nicht neu.