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Detailergebnis zu DOK-Nr. 73218

Nachbarschützende Maßfestsetzungen im übergeleiteten Planungsrecht

Autoren P.O. Heinemann
Sachgebiete 3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung
3.5 Nachbarrecht, Anbaurecht

Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 37 (2018) Nr. 9, S. 630-634, 30 Q

In einer in vielerlei Hinsicht bemerkenswerten Entscheidung hat das OVG Berlin-Brandenburg kürzlich die Maßfestsetzungen eines übergeleiteten (West-)Berliner Bebauungsplans aus dem Jahr 1959 rückwirkend für nachbarschützend erklärt. Die Begründung des Gerichts ist abenteuerlich, auch weil sie erkennbar darum bemüht ist, das Ergebnis der revisionsgerichtlichen Kontrolle zu entziehen. So ergebe sich der Drittschutz nicht kraft Bundesrechts und auch nicht aus dem allgemein anerkannten Gebietserhaltungsanspruch, sondern aus der besonderen Konzeption des verfahrensgegenständlichen historischen Bebauungsplans. Obwohl weder dessen Begründung noch dessen textliche Festsetzungen Aussagen über den Drittschutz der Maßfestsetzungen treffen, seien diese so auszulegen, dass der historische Plangeber den Maßfestsetzungen im Jahr 1959 Drittschutz beigemessen hätte, wenn er von dieser, frühestens im Jahr 1960, durch das BVerwG anerkannten Möglichkeit gewusst hätte. Diese Entscheidung hat Bedeutung weit über Berlin hinaus; denn mit der vom OVG Berlin-Brandenburg bemühten Hypothese lässt sich in beinahe jeden übergeleiteten Plan, zumindest aus der Zeit vor 1960, eine drittschützende Wirkung der Maßfestsetzungen hineininterpretieren.