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Detailergebnis zu DOK-Nr. 73363

Mobilitätsmanagement im Schatten der Armut

Autoren K. Künnecke
G. Trost
Sachgebiete 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr

Verkehr und Technik 71 (2018) Nr. 5, S. 173-176, 2 B

Sozialtickets erfreuen sich in den letzten Jahren großer Beliebtheit. Die Anzahl der Angebote ist stark gestiegen und wird voraussichtlich auch künftig weiter steigen, da die Einführung in vielen Gebietskörperschaften diskutiert wird. Bei näherer Betrachtung wird deutlich, dass in Ostdeutschland verhältnismäßig mehr Sozialtickets angeboten werden und somit auch verhältnismäßig mehr armen Menschen zur Verfügung stehen als im Westen. Außerdem konnte der Eindruck bestätigt werden, dass in kreisfreien Städten häufiger Sozialtickets angeboten werden als in den Landkreisen. Weitere strukturelle Zusammenhänge hinsichtlich der Gebietskörperschaften und dem Angebot von Sozialtickets, beispielsweise den Einwohnerzahlen, ließen sich jedoch nicht erkennen. Die Einführung scheint somit in erster Linie weniger abhängig von den strukturellen Eigenschaften, sondern vielmehr abhängig von den Landes- und lokalpolitischen Gegebenheiten zu sein. Die durchschnittliche Rabattierung - über alle Fahrscheinartenarten und Sozialticketvarianten hinweg - beträgt circa 50 %. Üblich ist zudem auch beim Sozialticket die im ÖPNV angewandte degressive Preispolitik. Fraglich ist jedoch, ob eine 50 %-Rabattierung die Bezugsberechtigten dazu motivieren kann, den ÖPNV zu nutzen, da der Preis einer um 50 rabattierten Monatskarte in der Regel immer noch höher ist als der Betrag, der im Regelbedarfsermittlungsgesetz (RBEG) derzeit für Verkehrsleistungen vorgesehen ist. Als Beispiel sei der Landkreis Herford genannt: Hier kostet die Monatskarte um 50 % rabattiert 35 Euro. Im RBEG sind jedoch für Verkehrsleistungen theoretisch nur 32,90 Euro vorgesehen. Die Kosten liegen also immer noch über dem im Regelsatz vorgesehenen Betrag.