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Detailergebnis zu DOK-Nr. 73535

Gerichtliche Kontrolle der Weser- und Elbvertiefung - eine Zwischenbilanz

Autoren R. Breuer
Sachgebiete 3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht

Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 37 (2018) Nr. 18, Beilage, S. 3-9, 66 Q

Gerichtliche Auseinandersetzungen über umweltrelevante Großvorhaben drohen vielfach die Gerichte zu überfordern. Die Komplexität und Kompliziertheit des vorhabenbedingten Streitstoffs verursachen Probleme der gerichtlichen Kontrolldichte, der häufig überlangen Verfahrensdauer und divergenter, bisweilen schwer nachvollziehbarer Beurteilungen der Einzelfälle. Die Analyse der Rechtsprechung zur Weser- und Elbvertiefung bestätigt diesen Problembefund. Sie legt eine Reihe prinzipieller Kritikpunkte offen. Die Vorhaben der Weser- und Elbvertiefung beschäftigen seit Jahren die Gerichte. Sie führen zum Zusammenstoß ökonomischer und ökologischer Interessen. Auf der einen Seite steht das wirtschaftliche Interesse an der Funktionsfähigkeit und Entwicklung der Häfen namentlich in Hamburg und Bremen in Zeiten zunehmender Schiffsgrößen sowie wachsender Transport- und Lagerkapazitäten in den Seehäfen. Die Weser- und die Elbvertiefung erscheinen aus dieser Sicht für den Fortbestand und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der überkommenen deutschen Seehäfen notwendig und unumgänglich. Auf der anderen Seite stehen verschärfte Anforderungen des deutschen und europäischen Umweltrechts, wobei namentlich den Erfordernissen des Gewässer- und des Hochwasserschutzes ein herausragender Rang und eine besondere Dringlichkeit zukommen. Die Unterläufe von Weser und Elbe sind Bundeswasserstraßen mit herausragender Verkehrsbedeutung, zugleich aber auch als erheblich veränderte Gewässer aus wasserrechtlicher Sicht schutzbedürftige Problemstrecken. Im politischen und juristischen Streit um die Weser- und die Elbvertiefung schlägt sich die Konfrontation ökonomischer und ökologischer Interessen augenfällig nieder. Nachdem die höchstrichterliche Rechtsprechung in mehreren Entscheidungen zu Klagen wegen der Weser- und Elbvertiefung Stellung genommen hat, erscheint eine kritische Reflexion sowie eine Zwischenbilanz angezeigt.