Zurück Vor

Detailergebnis zu DOK-Nr. 73658

Fledermäuse und Verkehrsinfrastrukturen

Autoren A. Lugon
A. Zeender
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP
15.0 Allgemeines, Erhaltung

Straße und Verkehr 104 (2018) Nr. 9, S. 14-20, 8 B

Unterhalts- oder Sanierungsprojekte von Verkehrsinfrastrukturen können in Konflikt mit dem Fledermausschutz geraten. Sie eröffnen jedoch auch Möglichkeiten, noch besser auf diese geschützten Arten zu achten. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das Bundesamt für Straßen (ASTRA) haben eine Arbeitsgrundlage publiziert, welche die Bauherren bei der optimalen Berücksichtigung von Fledermäusen bei der Planung und Umsetzung von Straßen- sowie Eisenbahnprojekten unterstützen soll. Seit 1966 sind die 30 in der Schweiz nachgewiesenen Fledermausarten durch Art. 20, Abs. 2 und Anhang 3 NHV (Verordnung über den Natur- und Heimatschutz) geschützt. Fast die Hälfte dieser Arten ist bedroht. Bei Einbruch der Dunkelheit verlassen sie ihr Quartier und begeben sich in ihre Jagdlebensräume, wobei sie Flugkorridore aus linearen Landschaftselementen wie Gewässer, bewaldete Täler, Hecken oder Waldränder nutzen. Probleme treten dann auf, wenn eine Verkehrsinfrastruktur einen Flugkorridor unterbricht, der von Fledermäusen häufig genutzt wird. Die Mortalität durch Kollision kann für einige Arten bedrohlich werden, denn durch ihre tiefe Geburtenrate von nur einem Jungtier pro Jahr können sie die Verluste nicht ausgleichen. Große Verkehrsinfrastrukturen (Autobahnen, stark befahrene Kantonsstraßen, stark frequentierte Bahnstrecken) können Flugkorridore stark beeinträchtigen oder sogar dauerhaft unterbrechen.