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Detailergebnis zu DOK-Nr. 73909

Bundesverkehrswegeplanung als Produkt der Mehrebenenverflechtung: eine Analyse anhand der Bundesverkehrswegeplanung von 1990 bis 2004 unter Berücksichtigung der Länder Brandenburg und Nordrhein-Westfalen

Autoren C. Fischer
Sachgebiete 0.2 Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft
2.5 Programme
5.0 Allgemeines (Verkehrsplanung, Raumordnung)

Darmstadt: Technische Universität, Fachbereich Gesellschafts- und Geschichtswissenschaften, Dissertation, 2018, 287 S., 6 T, zahlr. Q, Anhang. - Online-Ressource: verfügbar unter: http://tuprints.ulb.tu-darmstadt.de/6943

Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ist die Zusammenfassung aller langfristig in der Bundesrepublik Deutschland vorgesehenen Neu- und Ausbaumaßnahmen für die im Eigentum des Bundes stehenden Fernstraßen (Autobahnen und Bundesstraßen), Eisenbahnstrecken und Wasserstraßen. Er gibt zudem Auskunft über die dafür vorgesehenen Investitionen und die Mittel, die in die Erhaltung bestehender Verkehrswege fließen sollen. Der BVWP entsteht über mehrere Jahre als Ergebnis von Prognosen, globalen Bedarfsabschätzungen und projektscharfen Untersuchungen im Zusammenspiel von Bund und Ländern. Er wird anschließend vom Bundeskabinett beschlossen. Die Arbeit untersucht das Zustandekommen der Bundesverkehrswegepläne 1992 und 2003 aus politikwissenschaftlicher Sicht unter besonderer Berücksichtigung der Prozesse in den Bundesländern und der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern. Hierzu konnten erstmals die Akten mehrerer beteiligter Bundes- und Landesministerien ausgewertet werden. Es handelt sich damit um die erste ausführliche Analyse der Bundesverkehrswegeplanung nach der Wiedervereinigung, anknüpfend an die vor 1989 entstandenen Monografien von Mäding, Garlichs und Reh. Dabei steht am Anfang die Annahme, dass die epochalen Ereignisse der Jahre 1989/1990 und die durch sie ausgelösten politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen auch in der Infrastrukturpolitik ihren Niederschlag gefunden haben. Die Arbeit soll also zeigen, inwiefern sich der BVWP an veränderte Rahmenbedingungen angepasst hat: an einen größer gewordenen Raum, an die Ausweitung der Zahl beteiligter Gebietskörperschaften, aber auch an sich wandelnde politische Prioritäten, das Zusammenwachsen Europas und an politisch relevant gewordene gesellschaftliche Strömungen.