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Detailergebnis zu DOK-Nr. 74177

Das Frankfurt-Urteil des VG Wiesbaden und die Verhältnismäßigkeit zonaler Verkehrsverbote

Autoren M. Will
Sachgebiete 3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz

Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 38 (2019) Nr. 5, S. 263-270, zahlr. Q

Während infolge der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 27.02.2018 seit Ende Mai 2018 in Hamburg streckenbezogene und seit 01.01.2019 in Stuttgart zonale Verkehrsverbote insbesondere für Diesel-Kfz gelten, hat das Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden, als zweites VG, die Ergebnisse der BVerwG-Urteile aufgegriffen und am 05.09.2018 Verpflichtungen zu zonalen Verkehrsverboten, zu einer weitreichenden Parkraumbewirtschaftung und zur Hardwarenachrüstung der Busflotte in Frankfurt a. M. ausgesprochen. Das auch politisch folgenreiche Urteil stellt einen wichtigen Schritt in der Herausbildung einer verwaltungsgerichtlichen post-BVerwG-Judikatur zu NO2-Verkehrsverboten dar und macht exemplarisch deutlich, dass deren entscheidende Herausforderung in der EU-rechtlich und bundesrechtlich gebotenen Verhältnismäßigkeitsprüfung liegt.