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Detailergebnis zu DOK-Nr. 74267

Der Nationale Zugangspunkt mit ÖPV-Daten: Intermodale und internationale Fahrplanauskunft

Autoren R. Bader
B. Salzmann
M. Stoffregen
T. Toffel
Sachgebiete 0.11 Datenverarbeitung
5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr

Nahverkehr 37 (2019) Nr. 4, S. 41-44, 1 B

Im November 2017 trat die delegierte Verordnung 2017/1926 in Kraft. Sie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Bereitstellung von Verkehrsdaten einschließlich ihrer Aktualisierungen über einen nationalen Zugangspunkt (NAP), um diese anschließend jedem Mobilitätsanbieter und Auskunftsbetreiber zugänglich zu machen. Durch DELFI e. V. werden die technischen und organisatorischen Voraussetzungen zur Bereitstellung der Daten des Öffentlichen Personenverkehrs geschaffen.