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Detailergebnis zu DOK-Nr. 74377

Die Gestaltung des Erfolgsmodells Fahrradstraße - Weiterentwicklung für Tempo-30-Zonen

Autoren T. Becker
Sachgebiete 3.9 Straßenverkehrsrecht
5.5 Radverkehr, Radwege

Straßenverkehrstechnik 63 (2019) Nr. 5, S. 332-340, 10 B, 1 T, zahlr. Q

In Fahrradstraßen können Radfahrende nebeneinander fahren, andere Fahrzeuge sind nur ausnahmsweise zugelassen und es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Zahlreiche Städte haben in den letzten Jahren Fahrradstraßen eingerichtet und planen einen weiteren Ausbau. Dieses Wachstum findet trotz vieler Unzulänglichkeiten wie einer schwierigen Priorisierung an Knotenpunkten, mangelhafter Regelkenntnis unter den Verkehrsteilnehmenden und einer regelmäßigen Freigabe für Kfz-Verkehre statt. Verkehrsplanerisch ist das Wachstum sehr erfreulich zu bewerten, da sich Fahrradstraßen als relativ sicher erwiesen haben und positiv wahrgenommen werden. Statt in kleinen Schritten neue Fahrradstraßen auszuweisen, sollten ihre Alleinstellungsmerkmale, insbesondere das Recht auf Nebeneinanderfahren, auf alle Tempo-30-Zonen übertragen werden. Innerhalb dieses etablierten Netzes mit 70 bis 80 % aller Straßen könnten Fahrradrouten mit verkehrsplanerischen Mitteln weiter priorisiert werden und es könnte mit geringem Aufwand ein großer Schritt für die Radverkehrsförderung erreicht werden.