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Detailergebnis zu DOK-Nr. 74383

Schutzstreifen außerorts - Ergebnisse eines Modellvorhabens

Autoren D. Alrutz
Sachgebiete 5.2 Landstraßen
5.5 Radverkehr, Radwege
5.12 Straßenquerschnitte

Straßenverkehrstechnik 63 (2019) Nr. 5, S. 347-356, 13 B, 1 T, zahlr. Q

Der Einsatz von Schutzstreifen für den Radverkehr wurde im Rahmen der "Fahrradnovelle" zur StVO von 1997 auf Außerortsstraßen mangels vorhandener Erkenntnisse ausgeschlossen. Mit einem im Rahmen des Nationalen Radverkehrsplans geförderten Modellvorhaben sollte diese Erkenntnislücke geschlossen werden. Die Untersuchung bezog sich dabei – vergleichbar mit aus den Niederlanden bekannten Anwendungsfällen – auf Straßen mit geringer Kfz-Belastung und Fahrbahnbreiten, bei denen nach Abmarkierung der beidseitigen Schutzstreifen nur noch eine einstreifig zu befahrende mittlere Kernfahrbahn verblieb. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde auf maximal 70 km/h festgelegt. Die durchgeführten Vorher-Nachher-Untersuchungen auf insgesamt 18 Strecken ergaben ein differenziertes Bild. So standen beispielsweise positiven Ergebnistendenzen im Unfallgeschehen und bei der Bewertung der Maßnahme durch die Verkehrsteilnehmer weiterhin zu hohe Geschwindigkeiten und eine geringe Akzeptanz der Schutzstreifen vom Kfz-Verkehr gegenüber. Während der forschungsbegleitende Lenkungskreis die Ergebnisse überwiegend dahingehend wertete, dass der Einsatz von Schutzstreifen außerorts in Verbindung mit Tempo 70 bei bestimmten Einsatzbedingungen ermöglicht werden könne, beurteilt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Ergebnisse so kritisch, dass der generelle Ausschluss von Schutzstreifen außerorts weiterhin bestehen bleiben soll.